Diese Schulordnung regelt den Schulbetrieb auf dem Schulgrundstück.
Sie setzt die allgemeinen, gesetzlichen Regelungen, die für alle Schulen gelten, voraus, z. B. das Jugendschutzgesetz und das Schulgesetz.
Für besondere Orte und Räume, wie Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbad, Fachräume, gelten spezielle Regelungen, die entweder dort ausgehängt sind oder von den Lehrkräften mitgeteilt werden.

1. Schulgrundstück

Zum Schulgrundstück gehören die Schulgebäude und der Schulhof.

2. Allgemeines Verhalten

Auf dem Schulgrundstück soll sich jeder so verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet und Belästigungen und Sachschäden vermieden werden. Für die Reinhaltung des Schulgrundstücks und die pflegliche Behandlung seiner Einrichtungen sind alle gleichermaßen verantwortlich. Die Schule sorgt mit für die Sauberkeit im Haus, auf dem Schulhof und auf den angrenzenden Grünflächen.Wer Schäden verursacht, kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden. Für die eigenen Sachen hat jeder selbst eine Sorgfaltspflicht; daher kann bei Verlust oder Diebstahl nicht mit Ersatz gerechnet werden. Größere Geldbeträge und Wertsachen sollen möglichst nicht mit in die Schule gebracht werden.

3. Einzelregelungen

3.1  Zugang zur Schule

Von 07.00 bis 16.00 Uhr ist jeglicher Verkehr von Kraftfahrzeugen innerhalb des gesamten Schulzentrums untersagt. In der übrigen Zeit gelten die vorhandenen Verkehrszeichen und die Straßenverkehrsordnung. Fußgänger haben in jedem Fall Vorrang; auch Radfahrer müssen auf sie Rücksicht nehmen.Fahrräder werden in den Ständern auf dem Schulhof abgestellt, keinesfalls in gekennzeichneten Sperrzonen und nicht vor dem Haupteingang, der für Notfälle (Feuerwehr, Krankenwagen) freigehalten werden muss.

3.2  Vor dem Unterricht

Aufenthalt auf dem Schulhof und in der Eingangshalle bis zum ersten Gongzeichen (07.25 Uhr), nicht im übrigen Gebäude.

3.3  Nach dem Unterricht

Stühle auf die Tische stellen, damit die Reinigungskräfte es leichter haben, Fenster schließen und Licht ausschalten,
– Gebäude nach Möglichkeit verlassen, damit noch stattfindender Unterricht nichtgestört wird

3.4.1 In der Frühstückspause und in Freistunden

In der Frühstückspause ist das Gebäude auf direktem Weg zu verlassen. In der Zeit zwischen den Herbstferien und den Osterferien ist ein Aufenthalt in der Eingangshalle erlaubt. Vor der großen Pause werden die Taschen nach folgendem Verfahren abgestellt:

– liegt der Raum der kommenden Unterrichts-/ Lernzeitstunde auf dem Weg zum Schulhof, werden die Taschen dort abgestellt.

– In den übrigen Fällen bleiben die Taschen vor dem Raum der endenden Unterrichtsstunde.

Der Aufenthalt in den Treppenhäusern ist nicht gestattet. In einer Regenpause ist der Aufenthalt im Erdgeschoss gestattet. Oberstufenschüler dürfen in Freistunden und Pausen die Aufenthaltsräume im Mensatrakt nutzen.

Die Hoftoiletten werden nur in der Frühstückspause und in der Mittagspause benutzt.

In der großen Pause und in Freistunden (nur für die Oberstufe) halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Regel auf dem Schulhof auf. Schülerinnen und Schülern der Oberstufe stehen zwei Aufenthaltsräume im Mensatrakt zur Verfügung. Wer andere Bereiche des Schulzentrums aufsucht, hat den Anweisungen der Lehrkräfte zu folgen, die dort Aufsicht führen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen in der großen Pause das Schulgelände nicht verlassen.

Die Klassen 6 – 9 haben Hofdienst nach gesondertem Plan: Vor dem Haus, Eingangshalle und Schulhof. Die Oberstufenschüler säubern ihre Aufenthaltsräume.

3.4.2 Mittagspause

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 6 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen. Diejenigen, die in Erkelenz Stadt wohnen, können auf Wunsch nach einer schriftlich vorliegenden Einverständniserklärung der Eltern das Mittagessen zuhause einnehmen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 9 dürfen zum Erwerb von Nahrungsmitteln mit einer Einverständniserklärung der Eltern das Schulgelände verlassen.

Im Schulgebäude darf nicht gerannt werden, weil die Verletzungsgefahr zu groß ist. Es darf auch nicht mit Bällen gespielt werden.
Schülerinnen oder Schüler, die sich nicht daran halten, werden von der Pausenaufsicht für die Restpause in den Aufsichtsraum geschickt.

Schülerinnen und Schülern ist die Zubereitung von warmen Mahlzeiten in der Mittagspause und das Bestellen oder Mitbringen von warmen Mahlzeiten in die Schule untersagt.

3.4.3 Mittagspausenregeln für die Klassenräume

Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Mittagspause in den Aufenthaltsräumen verbringen. In der Zeit gelten folgende Regeln:

Die Aufenthaltsräume dienen als Ruheräume. Hier darf nicht herumgerannt werden, es dürfen keine Gegenstände geworfen werden und es sollte alles vermieden werden, was die Ruhe stört.

Musikanlagen dürfen in den Aufenthaltsräumen nicht laufen. Mit dem Kopfhörer darf Musik gehört werden.

Die Klassentüren der Aufenthaltsräume bleiben während der Mittagspause geöffnet, die Fenster werden geschlossen oder stehen auf Kippstellung.

3.5  Fehlen einer Lehrerin/ eines Lehrers

Fünf Minuten nach Stundenbeginn wird das Fehlen im Sekretariat gemeldet. Der Klassen-, Kurssprecher erfragen ggf. Aufgabenstellungen im Stundenplanraum / Sekretariat.

3.6  Vertretungsplan

Der Plan für den folgenden Tag hängt spätestens nach der Frühstückspause aus. Klassen, die nach der 4. Stunde frei haben oder das Haus verlassen (Schwimmen), erfragen den Vertretungsplan vor Unterrichtsschluss im Stundenplanraum oder im Sekretariat.

3.7  Aufzug

Die Benutzung ist nur Lehrkräften und gehbehinderten Schülerinnen und Schülern gestattet. Im Alarmfall und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen darf der Aufzug nicht genutzt werden.

3.8  Getränke/Lebensmittel

Keine Getränke und Lebensmittel in Fachräumen zu sich nehmen.

3.9  Mobiltelefone

Mobiltelefone dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr – 12.35 Uhr und 13.35 Uhr – 15.05 Uhr im Gebäude und auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Oberstufenschüler dürfen jedoch ihr Mobiltelefon in Freistunden nutzen.
Bei einem Verstoß wird das Mobiltelefon von der Lehrkraft vorübergehend eingezogen.Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind im Gebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die unterrichtende Lehrkraft oder der Genehmigung durch die Schulleitung.

3.10  Benutzung der Computerräume

Grundsätzlich muss alles vermieden werden, was Computer und Software beschädigen und den Betrieb beeinträchtigen kann.Näheres regelt die Nutzungsordnung für schulische Computer.

4. Alarmfall

Im Alarmfall ist den Anordnungen der Lehrkräfte zu folgen.
Der Fluchtweg ist in jedem Klassenraum ausgehängt; er darf nicht beschädigt oder entfernt werden, da sonst im Notfall die Orientierungsmöglichkeit fehlt.

  1. Alle Fenster schließen, auch – im Vorbeigehen – die auf den Fluren. Alle elektrischen Anlagen (auch Licht) abschalten; Gashähne schließen.
  2. Vor Verlassen des Raumes den Treffpunkt bekannt geben.
  3. Nach Verlassen des Raumes Tür schließen.
  4. Dem Fluchtweg folgen. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht möglich: im Raum bleiben und Hilfe abwarten.
  5. Klasse bzw. Kurs sollen möglichst zusammenbleiben – es sollte niemand vorlaufen noch zurückbleiben; Behinderten helfen. Nicht den Aufzug benutzen.
  6. Auf den mittleren Treppenabsätzen die Gehrichtung nicht ändern. Gedränge, besonders an den Ausgängen, vermeiden.
  7. Die Treppentürme haben jeweils eine Fluchttür, die benutzt werden sollte, um die Eingangshalle und die dortigen Ausgänge zu entlasten.
  8. Am Treffpunkt: Vollzähligkeit überprüfen. Fehlende der Schulleitung melden. Alle Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt des Alarms nicht unterrichten, helfen mit bei der Räumung des Hauses (Kellerräume, Aufenthaltsraum usw. beachten!). Zufahrtswege für Feuerwehr freihalten: Zufahrtsstraße vor der Schule/Zufahrt zum Schulhof (hinten links).
  9. Bei versehentlichem Fehlalarm sofort den Hausmeister verständigen, damit die Feuerwehr nicht umsonst anrückt. – Für absichtlich ausgelösten Fehlalarm kann die Feuerwehr Ersatz der Kosten verlangen.

5. Unterrichtsversäumnisse / Entschuldigungen

5.1  Unterrichtsversäumnisse aus vorhersehbaren Gründen:

Alle vorhersehbaren Unterrichtsversäumnisse bedürfen einer Beurlaubung, die rechtzeitig vorab beantragt werden muss.
Dies geschieht durch einen formlosen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer bzw. dem Tutor.Anträge können nur Erziehungsberechtigte stellen (keine Vereine bzw. andere Institutionen). Volljährige Schüler können selbst Anträge stellen.
Beurlaubungen bis zu drei Tagen im Monat können durch den Klassenlehrer bzw. den Tutor genehmigt werden, Beurlaubungen bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr werden durch den Schulleiter genehmigt.

5.2  Unterrichtsversäumnisse aus unvorhersehbaren Gründen:

Unvorhersehbare Versäumnisse (z.B. durch Erkrankung) werden am Tag des Fehlens im Sekretariat angezeigt und nachträglich schriftlich mit Angabe des Grundes mitgeteilt (Entschuldigung). Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen, bei Schülern unter 18 Jahren geschieht dies durch ein Elternteil. Auch einzelne versäumte Stunden müssen entschuldigt werden.
In den Jahrgangstufen 7 – 9 erhalten die Schüler die Entschuldigung zurück, um diese ggf. dem Fachlehrer vorlegen zu können. Entschuldigungen sind bis zum Ende eines Halbjahres aufzubewahren. Das Entschuldigungsschreiben muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Versäumnis der Schule vorliegen, anderenfalls gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt. Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts aus gesundheitlichen Gründen ist grundsätzlich eine Abmeldung im Sekretariat erforderlich.
In der Oberstufe gelten die Entschuldigungsformulare. Die entsprechenden Regelungen sind auf dem Formular abgedruckt.Diese Schulordnung tritt gemäß Schulkonferenzbeschluss vom 28.05.2015 am 28.05.2015 in Kraft.