Das Drogenpräventionskonzept des Cornelius-Burgh-Gymnasiums

Das Drogenpräventionskonzept des Cornelius-Burgh-Gymnasiums basiert darauf, unsere Schülerinnen und Schüler durch Sensibilisierung und Aufklärung stark zu machen, den Eltern eine vielseitige Informationsplattform und den Lehrer*innen Handlungsorientierung zu bieten. Abgesehen von den Kenntnissen bezüglich Sucht und Suchtmitteln, die im Biologieunterricht vermittelt werden, finden die im Drogenpräventionskonzept vorgesehenen Veranstaltungen in der 8. Jahrgangsstufe statt.

Warum wird gerade die 8. Jahrgangsstufe dabei in den Fokus genommen? Obwohl manche Eltern überzeugt sind, dass Drogen und Sucht das eigene Kind nicht betreffen, haben die meisten Jugendlichen mit 13 Jahren bereits ihre erste Erfahrung mit Alkohol hinter sich. Mit 14 Jahren sind die Jugendlichen strafmündig, d. h. ihr Verhalten hat jetzt bereits Auswirkungen auf die spätere Berufswahl und den späteren Erwerb des Führerscheins über die Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis.

Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler

1. Euregionaler Alkoholparcours zur Alkoholprävention bei Jugendlichen (www.euprevent.eu) unter Leitung von externen sowie den internen Suchtpräventionsfachkräften (Suchtbeauftragte Dr. Renate Küppers-Fiebig / Schulsozialarbeiterin Jacqueline Marquardt)

Alkohol ist die häufigste von Jugendlichen verwendete psychoaktive Substanz. Hauptsächliche Gründe hierfür sind die Unkenntnis über Alkohol, das Mittrinken, weil es scheinbar „alle“ tun (peer group) und der Einfluss der Werbung. Der frühe, oft riskante Alkoholkonsum stellt jedoch ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar und beeinflusst das Leistungs- und Sozialverhalten.

Dieser Parcours soll die Jugendlichen „an vier Stationen spielerisch und dynamisch über Alkohol, seine Wirkungen und Risiken informieren, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sensibilisieren, zur kritischen Reflexion des eigenen Konsumverhaltens befähigen sowie institutionelle Hemmschwellen abbauen und das örtliche Hilfesystem vorstellen“. (www.euprevent.eu)

2. Zweistündiges Schülerseminar durch Herrn Kriminalhauptkommissar Jürgen Heitzer (Kreispolizeibehörde Heinsberg, Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz)

In diesem Seminar jeweils im Klassenverband steht neben Alkohol besonders Cannabis im Mittelpunkt. Herr Kriminalhauptkommissar Heitzer stellt sehr lebendig und praxisbezogen im Gespräch mit den Jugendlichen den Zusammenhang zwischen Drogenkauf, Anstiftung zum Erwerb von Betäubungsmitteln bzw. Drogen, Bereitstellung finanzieller Mittel oder die Abgabe an andere Personen, Drogenanbau, Drogengebrauch und (straf)rechtliche Konsequenzen dar.

3. Theateraufführung „Bis ans Limit“ des Niederrhein Theaters

Nach diesen Seminaren mit überwiegend sachlichem Schwerpunkt wird durch das Theaterstück auch die psychische/emotionale Komponente berücksichtigt.

Dieses Jugendtheaterstück zum Thema Alkoholmissbrauch macht eindringlich und lebensnah Bedingungen einer Sucht begreiflich und schildert deren Verlauf bis hin zum Neubeginn nach der Entzugsklinik.

Dankenswerterweise übernimmt der Förderverein des CBGs dauerhaft zu 100% die Kosten.

In der anschließenden moderierten Fragerunde mit den Schauspielern können sich die Schüler/innen erneut intensiv mit der Thematik auseinandersetzen.

4. Beratung

Darüber hinaus steht es jeder Schülerin und jedem Schüler frei, die ständigen Beratungsmöglichkeiten der Schule (Klassenlehrer*in, Beratungslehrer*in, SV-Lehrer*in, Beratungsteam, Schulsozialarbeiterin, Suchtbeauftragte) zu nutzen. Die Schweigepflicht bleibt in diesen freiwilligen Kontexten bestehen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens davon unberührt.

Veranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte

Im Anschluss an diese Schülerveranstaltungen findet der Elterninformationsabend mit dem Schwerpunktthema Alkohol statt, in dem auch illegale Drogen (Aussehen, Geruch, Anwendungs- und Wirkungsweise) vorgestellt werden.

Diese interessante Fortbildungsveranstaltung soll u. a. ebenfalls befähigen, frühzeitig Anzeichen von Drogenmissbrauch zu erkennen und wird sehr abwechslungsreich durch die Experten Herrn Heitzer sowie Herrn Markus Wilmer (Suchtprophylaxe/Kreisgesundheitsamt) gestaltet.

Die Inhalte/Ziele dieser Veranstaltung sind das Erkennen erster Warnzeichen von Sucht durch Kenntnisse unterschiedlicher Suchtstoffe, deren Anwendung und physischen, psychische und soziale sowie strafrechtliche Konsequenzen

Die Referenten stehen den Eltern und Erziehungsberechtigten anschließend in einer Austausch- und Fragerunde zur Verfügung.

Ideen und Hinweise aus diesem Austausch dienen der ständigen Weiterentwicklung des Drogenpräventionskonzeptes.

Schulische Maßnahmen

Der Schwerpunkt der schulischen Arbeit liegt auf der Sensibilisierung, Aufklärung und Beratung sowie konkreten Hilfsangeboten an Betroffene und ihre Familie besonders in Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen.

Im Falle eines durch den Konsum von Alkohol/berauschenden Substanzen oder durch Substanzkonsum zurückzuführenden auffälligen Verhaltens in der Schulzeit steht nicht die Strafe, sondern eine durch Einsicht erreichte Verhaltensänderung im Fokus.

So erfolgt bei einem auffälligen Verhalten zunächst das Klassenlehrergespräch und bei Bestätigung des Verdachtes die Hinzuziehung der Drogenbeauftragten und der Schulsozialarbeiterin. Die Schülerin/der Schüler kann eine Person ihres/seines Vertrauens benennen, die ihr/ihm hierbei und bei weiteren Maßnahmen zur Seite steht.

Um eine fortgeschrittene Eigen-und Fremdgefährdung so weit wie möglich zu vermeiden, stehen jedoch auch Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Kommt es zu einem schriftlichen Verweis wird dieser mit der obligatorischen Teilnahme am Seminar „Drogenmissbrauch“ , als erzieherische Maßnahme gekoppelt. Ein ehemaliger Betroffener der Organisation „Clean Way“, der das schleichende „Hineinrutschen“ in eine Sucht und die drastischen Folgen eines Drogenmissbrauches erlebt hat, führt dieses ohne erhobenen Zeigefinger durch.

Ist der/die Betroffene nicht bereit, eines der Hilfsangebote anzunehmen und kommt es zu erneuten Auffälligkeiten, ergreift die Schule weitere Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler (s. §23.2 und §90 Schulgesetz), z. B. verbindliche Termine bei der Drogenberatung (Nachweis) und schließlich verbindliches Drogenscreening bei Leugnung.
Ändert der/die Betroffene auch dann sein/ihr Verhalten nicht oder wird er/sie wiederholt rückfällig, muss er/sie nach einer angemessenen Frist die Schule verlassen.

Für das Cornelius-Burgh-Gymnasium haben allerdings Prävention und Hilfe absoluten Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Alle Maßnahmen dienen jedoch gleichzeitig dazu, die unserer Schule anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren legaler Suchtmittel und illegaler Drogen zu schützen.

KFi