Versetzungsbedingungen Kl. 6-10

Fächergruppe I (D, M, E, Frz./Lat.):

Eine Schüler*in wird versetzt, wenn die Leistungen in den oben genannten Fächern ausreichend oder besser sind oder eine nicht ausreichende Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung innerhalb der Fächer dieser Fächergruppe ausgeglichen wird.

Fächergruppe II (alle übrigen Fächer, einschließlich des Wahlpflichtbereichs II):

Eine Schüler*in wird versetzt, wenn die Leistungen in den hier genannten Fächern mindestens ausreichend und in nicht mehr als einem Fall mangelhaft oder ungenügend sind oder zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.

Abschlüsse am Ende der Klasse 10

Mit Versetzung in die Einführungsphase erwerben die Schüler*innen am Ende der Klasse 10 den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und gleichzeitig die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe.