Die Arbeit im Sozialraum

Das Sozialraumkonzept dient dazu, Unterrichtsstörungen oder unangemessenem Verhalten von Schülerinnen und Schülern an der Schule wirkungsvoll und einheitlich zu begegnen, um so eine effektive Konfliktanalyse bzw. eine Reflexion des Fehlverhaltens zu gewährleisten. Das Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler neue Verhaltensmöglichkeiten unter Berücksichtigung der eigenen Verantwortung entwickeln.

Basis dafür sind folgende formulierte Klassenregeln für Schüler- und Lehrerschaft:

1. Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
2. Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
3. Lehrer*innen und Schüler*innen begegnen sich respektvoll.

Vorgehensweise

Folgende Vorgehensweise während einer Unterrichtsstörung hat sich bewährt:

Stört eine Schülerin/ein Schüler den Unterricht, wird sie/er auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht, eventuell mit der Erinnerung an die Klassenregeln.

Als deutlicher optisch wahrnehmbarer Hinweis könnte der Name auf einer zuvor eingeführten Ampel im gelben Bereich als Vorwarnung notiert werden.

Bei wiederholter Störung rutscht der Name in den roten Bereich. Der Name in dem roten Feld zieht einen schnellstmöglichen Aufenthalt im Sozialraum nach sich, der mit der betreffenden Schülerin/dem betreffenden Schüler abgesprochen wird.

Dieses Vorgehen wird am Anfang eines jeden Schuljahres durch das Klassenleitungs-team der Klasse mitgeteilt und transparent gemacht.

Es gibt darüber hinaus auch ein solches Fehlverhalten, das Respektlosigkeit gegenüber einer Lehrperson, einer Mitschülerin/einem Mitschüler zeigt oder ein klarer Verstoß gegen die Klassenregeln ist. Dieses bedingt ohne Vorwarnung den sofortigen Aufenthalt im Sozialraum.

Um das Beratungsteam über diesen Vorfall in Kenntnis zu setzen, wird der Name des/der Lernenden mit Datum des vorgesehenen Aufenthalts sowie einer kurzen Schilderung des Vorfalls in einen dafür vorgesehenen Ordner im Lehrerzimmer eingetragen.

Kategorien und Punktevergabe bei Fehlverhalten

Beim ersten Aufenthalt im Sozialraum wird mit der Schülerin/dem Schüler ein Vertrag abgeschlossen, bei dem die Bedingungen des Sozialraums akzeptiert werden müssen, sowie die Konsequenzen und das Punktesystem erklärt werden. Danach schildert die Schülerin/der Schüler kurz den Vorfall und erhält einen Bogen zur Reflexion über die Situation und das Fehlverhalten mit Erarbeitung neuer Verhaltensmöglichkeiten. Es gibt vier gestaffelte Bearbeitungsbögen, je nachdem welcher Aufenthalt im Sozialraum gerade ansteht. Aufgrund der Schilderung der Lehrperson, der Reflexion über das Bearbeitungsblatt mit der betreffenden Schülerin/dem betreffenden Schüler verteilt das Mitglied des Beratungsteams im Einvernehmen mit der/dem Betroffenen Punkte, indem das Fehlverhalten einer Kategorie zugeordnet wird.

Insgesamt dürfen die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr maximal fünf Punkte sammeln ohne weitere pädagogische Maßnahmen. Nach jedem Besuch im Sozialraum werden die Punkte in die vorhandene Schülerkartei eingetragen, zusammengezählt und der betreffenden Schülerin/dem betreffenden Schüler transparent gemacht. Um Anreiz für eine positive Verhaltensveränderung zu geben, kann jede Schülerin/jeder Schüler das Punktekonto um einen Punkt reduzieren, wenn sie/er innerhalb von drei Monaten einen Aufenthalt im Sozialraum wegen Fehlverhaltens vermeiden kann.

Weist das Konto drei Punkte auf nach mehrmaligen Besuchen im Sozialraum, muss ein Gespräch mit dem Beratungsteam oder der Schulsozialarbeiterin stattfinden. Hierbei soll noch einmal intensiv das immer wiederkehrende Fehlverhalten besprochen und reflektiert werden.

Zeigt die Schülerin/der Schüler keine Einsicht oder keine Verbesserung des Verhaltens, sodass es zu einem erneuten Aufenthalt im Sozialraum kommt, werden weitere Maßnahmen eingeleitet:

  • Gespräch mit den Eltern, der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer
  • Gespräch mit der Schulleitung
  • Klassenkonferenz
  • Ordnungsmaßnahmen